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Arbeitszimmer

Arbeitszimmer

Das Arbeitszimmer beschreibt einen zusätzlichen Raum innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, der dem Bewohner als unterstützende und für seine Tätigkeit qualifizierte Räumlichkeit zur Verfügung stehen soll, um seiner Arbeit nachzukommen. Der zweckmäßig aber zumeist freundlich eingerichtete Raum sorgt für ein angenehmes Arbeitsumfeld, welches einem Büro gleich kommt. Bekannte Einrichtungsgegenstände sind zum Beispiel unter Anderem ein Schreibtisch, ein Computer mit Zubehör, ein Telefon und/oder Schränke zur Lagerung von Unterlagen.

Ein Arbeitszimmer ist keine Standarteinrichtung wie zum Beispiel die Küche oder ein Badezimmer. Es besteht die Möglichkeit ein Arbeitszimmer  steuerlich geltend zu machen, jedoch müssen seit dem im Januar 2007 in Kraft getretenem Gesetz, das Arbeitszimmer und dessen Tätigkeit es unterstütz, den Mittelpunkt des Lebens des Arbeitstätigen darstellen.