Annuität
Mit einer Annuität bezeichnet man im Allgemeinen eine regelmäßige und gleich hohe Zahlung. Bei einem Annuitätsdarlehn zahlt der Darlehnsnehmer jeden Monat eine gleiche Summe zurück an die Bank. Dabei verändert sich der Tilgungsbeitrag nach oben und der Zinsanteil nach unten. Das bedeutet Sie tilgen immer mehr ihre Schuld und zahlen weniger für die Darlehnsgewährung (Zinsen).
Auflassung
Die Auflassung besiegelt die Übertragung der Immobilie und des Grundstückes von dem Verkäufer auf den Käufer. Eine Auflassung wird immer vor einem Notar unterzeichnet. Nach der Auflassung wird die Änderung des Eigentümers im Grundbuch, beantragt.
Rechtlich gesehen könnte eine Auflassung auch mündlich erfolgen, jedoch ist eine unterzeichnete Urkunde bei dem Grundbuchamt notwendig, damit diese die Überschreibung durchführen.
Auflassungsvormerkung
Mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrages ist der Käufer nicht automatisch der Eigentümer der Immobilie. Dazu muss eine Umschreibung im Grundbuch erfolgen. Unterzeichnen der Käufer und Verkäufer eine Auflassung bei einem Notar, gibt dieser eine anstehende Änderung bei dem Grundbuchamt an, - die Auflassungsvormerkung. Diese behält so lange Ihre Gültigkeit bis die Umschreibung im Grundbuchamt erfolgt ist.
Aval
Unter dem Begriff Aval wird eine Bürgschaft bezeichnet. Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person finanzielle für jemanden einzutreten, wenn die andere Person dies nicht mehr leisten kann. So zahlt zum Beispiel, derjenige der eine Bürgschaft übernimmt das Geld an die Gläubiger, bei dem die zweite Person es sich Geld geliehen hat, jedoch die Rückzahlungen nicht mehr aufbringen kann.
Abschreibungen
Unter den Abschreibungen werden steuerliche Kennzeichnungen von der Wertminderung eines Gebäudes verstanden. Bei einer Immobilie können Sie die Wertminderung nur steuerlich geltend machen wenn diese den Mittelpunkt ihrer aktuellen Arbeitstätigkeit darstellt. Wie viel Sie absetzten können ist von der Immobilie oder dem Räumlichkeiten beziehungsweise von den Abschreibungssätze abhängig.
Anschlusspflicht
Alle Strom-, Gas- und Wasserversorger sind von dem Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Personen in ihrem Einzugsgebiet zu beliefern. Diese Verordnung stammt aus dem Energiewirtschaftsgesetz.