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Zeitmietvertrag
Der Zeitmietvertrag definiert den Zeitraum in dem das Mietverhältnis besteht. Dieser kann von beiden Parteien nicht verändert oder gekündigt werden.
Zwangsversteigerung
Kann ein Bauherr die Rückzahlungen für seinen aufgenommenen Darlehn nicht mehr gewährleisten, so kann das Kreditinstitut eine Zwangsversteigerung veranlassen. Dazu wird in der Öffentlichkeit eine Versteigerung der Immobilie durchgeführt, dessen Gewinn zur Abtragungen der Schulden verwendet wird. Für Zwangsversteigerungen sind die Amtsgericht zuständig.