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Renovierung durch Mieter

Viele Mieter die in ein Haus oder Wohnung einziehen oder ausziehen wollen, stellen sich die Frage, wer genau jetzt die Renovierung der Immobilie durchführen muss. Während die meisten Renovierungen schon ganz klar aufgeteilt sind, kann dies bei Schönheitskorrekturen durchaus schwieriger werden und nicht selten zu einer Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter führen.

 

Renovierungsarbeiten zwische Mieter und Vermieter

Normal ist im Grunde, dass Vermieter und Mieter im Voraus klären, wie eine Wohnung oder ein Haus bei einem möglichen Auszug hinterlassen werden soll. Üblich ist zum einen dass Mieter die Immobilie unrenoviert verlassen. In der Regel finden Mieter dann das Mietobjekt aber auch in einem unrenovierten Zustand. Vor dem Bezug muss dann erst einmal richtig viel erledigt und gearbeitet werden. Üblich ist aber auch, dass der Mieter beim Auszug aus der Immobilie diese in einen Grundzustand zurück führen muss. Dazu gehören zum Beispiel mögliche Änderungen (z.B. Anbringung von möglichen Holzkästen an der Decke) oder die Streichung der Wände in ein schlichtes weiß.

In einigen Fällen aber klären Vermieter und Mieter nicht genau die Durchführung der Renovierungen. Auch sehen manche Mietverträge keine genau Definition vor. Hier hat das Landgericht Berlin eine klaren Aussage zu getroffen. Wird in einem Mietvertrag nichts anderes geregelt muss der Vermieter für regelmäßige Schönheitskorrekturen verpflichtet. Nach dem Gericht muss der Vermieter seinen Instandhaltungspflichten nachkommen und hierzu zählen auch die Renovierung von Kleinigkeiten wie Tapezierarbeiten oder ein Neuanstrich.

 

Nur Kleinreparaturen zulässig

Grundsätzlich kann ein Mieter auch nur dann zur Renovierung verpflichtet werden, wenn sich diese Renovierungsarbeiten nur auch Kleinreparaturen beziehen. Zu Kleinreparaturen gehören sämtliche Reparaturen bis zu einem Wert von 75 Euro. Übersteigt eine solche Reparatur die Kosten von 75 Euro zählt diese Renovierung nicht mehr als Kleinreparatur und muss dann von dem Vermieter vorgenommen werden. Auch muss der Mietvertrag eine maximale Obergrenze für Kleinreparaturen vorsehen. Diese darf nicht höher liegen als bei 200 Euro. Alles was darüber hinaus geht (maximale Obergrenze oder was nicht mehr als Kleinreparatur zählt) muss von dem Vermieter übernommen werden.



Wünscht sich der Mieter eine Renovierung des Objekts, muss er dies natürlich mit dem Vermieter absprechen und auch selbst bezahlen. Dabei kann eine vollständige Renovierung durchaus sehr viel Geld kosten. Alleine der Austausch eines alten Teppichs und die Verlegung von neuem Laminat, kann schnell bis zu 1.000 Euro kosten – natürlich abhängig von der Laminatqualität und Größe des Raumes. Sollen sogar neue Wände eingesetzt werden kann die Anschaffung von Spanplatten und Regibsplatten schnell sehr teuer werden. Damit eine Renovierung für Mieter nicht zu teuer wird empfiehlt sich daher der Einkauf von günstigen Baustoffen. Hier empfiehlt sich für Mieter auch der Blick ins Internet und zahlreiche Onlineshops beziehungsweise Online Martplätze. Dort können schnell einige Baustoffe und für die Renovierung benötigte Materialien günstig gekauft werden. Ein solcher Baustoff Onlineshop ist zum Beispiel www.baustoffe.org. Bei diesem Marktplatz können Mieter für Ihre Renovierung preiswertes Material einkaufen. Ein Blick lohnt sich in jeden Fall.